Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » A » Anteilsrechte

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Anteilsrechte

Unter Anteilsrechten versteht man im Kontext der Finanzvermögensstatistik Forderungen, durch die Eigentumsrechte an Unternehmen bzw. Einrichtungen verbrieft sind. Mit Anteilsrechten ist zudem i.d.R. ein Anspruch auf einen Gewinnanteil und an den Eigenmitteln im Liquidationsfall verbunden. Mittelbare Beteiligungen und Beteiligungen an Stiftungen werden in der Finanzvermögensstatistik nicht erfasst.

Es wird in der Finanzvermögensstatistik unterschieden zwischen:
- Börsennotierte Aktien
- Nichtbörsennotierte Aktien
- Sonstige Anteilsrechte (z.B. Geschäftsanteile an GmbHs, Genossenschaften etc.; ohne Anteilsrechte an Sparkassen)
- Investmentzertifikate

Anteilsrechte stellen eine Form des Finanzvermögens einer öffentlichen Einheit (Bund, Land, Gemeinde, Gemeindeverband, Sozialversicherung bzw. deren Extrahaushalte) dar.

Siehe hierzu auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Finanzvermögen"
- Linksammlung zu den online verfügbaren Finanzvermögensstatistiken

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger