Als Aufbauorganisation (auch: institutionelle Organisation) bezeichnet man die statische (und häufig hierarchische) Gliederung einer Organisation
(z.B. privatwirtschaftliches Unternehmen,
öffentliches Unternehmen, öffentliche Verwaltung) in verschiedene Teileinheiten
(Organisationseinheiten einschließlich
Stellen), denen Aufgaben und Kompetenzen zugeordnet werden. Die einzelnen Teileinheiten sind durch organisatorische Beziehungen
(z.B. hierarchische Über-/Unterordnung) miteinander verknüpft und wirken in einem arbeitsteiligen System auf das
Ziel der jeweiligen Organisation hin.
Darüber hinaus existieren in Unternehmen und seltener auch in öffentlichen Verwaltungen noch weitere Formen der Aufbauorganisation
(z.B. Matrix-Organisation, Mehrlinien-Organisation).