Von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (auch: Auftragsangelegenheiten) wird regelmäßig im Zuge von Debatten zu den
kommunalen Finanzausgleichssystemen gesprochen. Man versteht unter diesen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises kommunale
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Kommunen müssen hiernach einzelne ihrer Aufgaben nach staatlichen Vorgaben erledigen.
Innerhalb des übertragenen Wirkungskreises untersteht die Kommune der staatlichen Fachaufsicht. Es handelt sich insofern nicht um
kommunale Selbstverwaltungsaufgaben, sondern um übertragene staatliche Aufgaben. Die Kommune fungiert hier quasi als Dienstleister
des Staates. Ein Beispiel für eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises wäre das Passwesen.