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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises
Von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (auch: Auftragsangelegenheiten) wird
regelmäßig im Zuge von Debatten zu den
kommunalen Finanzausgleichssystemen gesprochen.
Man versteht unter diesen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises
Pflichtaufgaben zur
Erfüllung nach Weisung. Es handelt hierbei sich allerdings nicht um
kommunale Selbstverwaltungsaufgaben,
sondern um übertragene staatliche Aufgaben. Die Kommune fungiert hier quasi als Dienstleister des Staates.
Ein Beispiel für eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises wäre das Passwesen.
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