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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises

Von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (auch: Auftragsangelegenheiten) wird regelmäßig im Zuge von Debatten zu den kommunalen Finanzausgleichssystemen gesprochen. Man versteht unter diesen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises kommunale Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Kommunen müssen hiernach einzelne ihrer Aufgaben nach staatlichen Vorgaben erledigen. Innerhalb des übertragenen Wirkungskreises untersteht die Kommune der staatlichen Fachaufsicht. Es handelt sich insofern nicht um kommunale Selbstverwaltungsaufgaben, sondern um übertragene staatliche Aufgaben. Die Kommune fungiert hier quasi als Dienstleister des Staates. Ein Beispiel für eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises wäre das Passwesen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Finanzausgleichsgesetzen in Deutschland
- Linksammlung zu Informationsseiten zum Thema "Kommunaler Finanzausgleich"
- Aufsätze zum Thema "Kommunaler Finanzausgleich"


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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger