Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises

Von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (auch: Auftragsangelegenheiten) wird regelmäßig im Zuge von Debatten zu den kommunalen Finanzausgleichssystemen gesprochen. Man versteht unter diesen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Es handelt hierbei sich allerdings nicht um kommunale Selbstverwaltungsaufgaben, sondern um übertragene staatliche Aufgaben. Die Kommune fungiert hier quasi als Dienstleister des Staates. Ein Beispiel für eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises wäre das Passwesen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum