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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Aufgabenkritik

Die Aufgabenkritik bezeichnet die kritische Überprüfung der von einer öffentlichen Verwaltung wahrgenommenen Aufgaben (freiwillige Aufgaben als auch Pflichtaufgaben) bzw. Produkte hinsichtlich der Frage, ob und wie notwendig, wirtschaftlich/effizient und effektiv sie sind (u.a. durch eine Kosten-Nutzen-Analyse). Die Aufgabenkritik ist organisatorisch dem strategischen Management (politische Mandatsträger, Verwaltungsspitze) zuzuordnen.

Zu beantworten sind im Rahmen der Aufgabenkritik u.a. folgende Fragen:
- Inwiefern können/wollen wir auf die Wahrnehmung der Aufgabe verzichten?
- Inwiefern leistet die Wahrnehmung der Aufgabe einen Beitrag zur Erreichung unserer
  (Wirkungs-)Ziele? (Effektivität)
- Wie wirtschaftlich nehmen wir die Aufgabe aktuell wahr? (Effizienz)
- Ist es wirtschaftlicher/effektiver die Aufgabe durch einen anderen internen Aufgabenträger
  wahrnehmen zu lassen?
- Ist es wirtschaftlicher/effektiver die Aufgabe durch einen externen Dienstleister wahrnehmen zu
  lassen (sog. Make-or-Buy-Entscheidung)?

Zur Beurteilung von Effizienz und Effektivität können insb. Leistungsvergleiche (Benchmarkings) genutzt werden. Inhaltlich auszurichten ist die Beantwortung der Fragen insbesondere auch an den strategischen Zielen der Verwaltung. Konkret ist zu fragen, welche Wirkungen die Verwaltung erzielen will und ob das aktuelle Produktportfolio (Outputs/Aufgaben) hierfür geeignet ist. Letztlich betrifft die Aufgabenkritik auch die Frage, welche Aufgaben in einem Gemeinwesen von der öffentlichen Hand und welche Aufgaben von Privaten (Privathaushalte, Unternehmen, Non-Profit-Organisationen etc.) wahrgenommen werden sollen.

Ergebnis der Aufgabenkritik kann eine der folgenden Alternativen sein:
- Aufgabe nicht mehr wahrnehmen
- Aufgabe nur noch teilweise wahrnehmen
- Aufgabe in Kooperationen mit Externen wahrnehmen (z.B. als Public Private Partnership)
- Aufgabe weiterhin in gleichem Maße von gleichem Aufgabenträger wahrnehmen lassen
- Aufgabe in größerem Umfang wahrnehmen
- Aufgabe durch einen anderen, internen Aufgabenträger wahrnehmen lassen
- Aufgabe durch einen externen Dritten wahrnehmen lassen (Outsourcing)
- Aufgabe weiterhin durch denselben internen (oder externen) Aufgabenträger wahrnehmen lassen

Ergänzend zu den Fragen nach dem Umfang und dem Träger der Aufgabenwahrnehmung ist im Zuge der Aufgabenkritik auch kritisch zu hinterfragen, wie die Aufgabe vom letztlich zuständigen (internen) Aufgabenträger effizienter und effektiver erbracht werden kann (d.h. wie kann der Aufgabenvollzug optimiert werden?). So können im Ergebnis z.B. Verwaltungsprozesse neu gestaltet, Standardisierungen eingeführt, die IT-Nutzung ausgebaut oder die Organisation(-seinheit) restrukturiert werden.

Die Aufgabenkritik sollte idealtypischerweise ein permanentes Instrument der Zweck- und Vollzugskritik sein, d.h. nicht nur einmalig (z.B. im Rahmen eines Haushaltskonsolidierungsprojektes) durchgeführt werden.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger