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Aufgabenrigidität
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Aufgabenrigidität
Der Begriff Aufgabenrigidität beschreibt die Schwierigkeit, einmal von der öffentlichen Hand (öffentliche Verwaltungen und
öffentliche Unternehmen)
wahrgenommene Aufgaben mitsamt den zugehörigen Ressourcen wieder abzubauen. Das liegt u.a. daran, dass sich die Einwohner rasch
an ein
Leistungsbündel
gewöhnen und Abstriche an diesem Leistungsbündel als Einschränkung empfunden werden. Daneben hat die Verwaltung,
die mit der Aufgabenwahrnehmung betraut ist, ein Eigeninteresse an dem Aufgabenerhalt. Die Aufgabe sichert deren Existenz.
Insofern wird die Verwaltung oder auch das öffentliche Unternehmen bestrebt sein, etwaigen Streichungsüberlegungen entgegenzuwirken.
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