Unter dem Aufhellungszeitraum versteht man den Zeitraum zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses. Für den Aufhellungszeitraum gilt, dass alle in diesem Zeitraum bekannt werdenden Ereignisse
hinsichtlich der Verhältnisse am Abschlussstichtag bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zu berücksichtigen sind.