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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Aufkommenshoheit
Der Begriff der Aufkommenshoheit (auch: Ertragshoheit) ist ein Ausdruck aus der Erhebung von
Steuern. Die Ertragshoheit an einer Steuer ist diejenigen
öffentlichen Gebietskörperschaft zuzuordnen, der das Steueraufkommen zufließt.
Beispiel: Die Aufkommenshoheit bei den
Grundsteuern A und B liegt bei den Gemeinden.
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