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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Aufkommenshoheit

Der Begriff der Aufkommenshoheit (auch: Ertragshoheit) ist ein Ausdruck aus der Erhebung von Steuern. Die Ertragshoheit an einer Steuer ist diejenigen öffentlichen Gebietskörperschaft zuzuordnen, der das Steueraufkommen zufließt.

Die Aufkommenshoheit liegt im Kontext der Bundessteuern beim Bund, im Kontext der Landessteuern bei den Bundesländern und im Kontext der Gemeindesteuern bei den Gemeinden. Eine Ausnahme ist die Gewerbesteuer, bei der Bund und Länder in Form der Gewerbesteuerumlage am Aufkommen beteiligt sind. Das Aufkommen der Gemeinschaftsteuern steht Bund und Länder gemeinsam zu, wobei die Gemeinden am Länderanteil beteiligt werden.

Siehe auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Steueruhr Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger