Der Begriff der Aufkommenshoheit (auch: Ertragshoheit) ist ein Ausdruck aus der Erhebung von
Steuern. Die Ertragshoheit an einer Steuer ist diejenigen
öffentlichen Gebietskörperschaft
zuzuordnen, der das Steueraufkommen zufließt.
Die Aufkommenshoheit liegt im Kontext der
Bundessteuern beim Bund, im Kontext der
Landessteuern bei den Bundesländern und im Kontext der
Gemeindesteuern bei den Gemeinden. Eine Ausnahme ist die
Gewerbesteuer, bei der Bund und Länder in Form der
Gewerbesteuerumlage am Aufkommen beteiligt sind. Das Aufkommen der
Gemeinschaftsteuern steht Bund und Länder gemeinsam zu, wobei die Gemeinden am Länderanteil beteiligt werden.