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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Auftragsangelegenheiten

Als Auftragsangelegenheiten (auch: Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises) bezeichnet man im Kontext von Diskussionen zum kommunalen Finanzausgleich Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung, sondern um übertragene staatliche Aufgaben. Die kommunalen Gebietskörperschaften fungieren demnach gewissermaßen als Dienstleister des Staates. Ein Beispiel für eine Auftragsangelegenheit ist das Passwesen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu den Finanzausgleichsgesetzen in Deutschland
- Linksammlung zu Informationsseiten zum Thema "Kommunaler Finanzausgleich"
- Aufsätze zum Thema "Kommunaler Finanzausgleich"


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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger