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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Aufwand
Als Aufwand bezeichnet man in der Doppik den in Geld bewerteten Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen
(Ressourcenverbrauch) innerhalb einer Rechnungsperiode. Aufwendungen vermindern das Eigenkapital.
Allgemein gilt, dass ein Aufwand nicht zwangsläufig mit einer Auszahlung verbunden sein muss. Ebenso ist eine Auszahlung nicht notwendigerweise mit einem Aufwand verbunden.
Aufwendungen werden in der Doppik im Ergebnishaushalt bzw. in den einzelnen Teilergebnishaushalten
veranschlagt. Hierbei
sind grundsätzlich all diejenigen Aufwendungen zu veranschlagen, die im betreffenden Haushaltsjahr wahrscheinlich
anfallen werden. Die letztlich im abgelaufenen Haushaltsjahr tatsächlich angefallenen Aufwendungen werden in
der Ergebnisrechnung bzw. in den einzelnen Teilergebnisrechnungen ausgewiesen.
Man unterscheidet zwischen ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen. Zu den ordentlichen Aufwendungen gehören die regelmäßig wiederkehrenden und planbaren Aufwendungen. Es sind dies u.a. planmäßige Abschreibungen, Personal-,
Sach-, Transfer- und Zinsaufwendungen. Außerordentliche Aufwendungen sind Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind.
Gegensatz: Ertrag.
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