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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung ist eine Konsolidierungsmethode bzw. ein Teilschritt im Zuge der Vollkonsolidierung. Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden die aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen verschiedenen Konzerneinheiten entstandenen Erträge und Aufwendungen eliminiert.

Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung im Kontext der Vollkonsolidierung

Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgt, indem die Erträge, die eine Konzerneinheit aufgrund von Lieferungs- und Leistungsbeziehungen mit einer anderen Konzerneinheit realisiert hat, mit den korrespondierenden Aufwendungen der anderen Konzerneinheit saldiert werden.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger