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» Aufwendungen, außerplanmäßige
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Aufwendungen, außerplanmäßige
Als außerplanmäßige Aufwendungen bezeichnet man im Kontext der
Doppik
alle zeitlich und sachlich
unabweisbaren
Aufwendungen
, für deren Verwendungszweck keine
Aufwandsermächtigungen
im
Haushaltsplan
veranschlagt
wurden und für die auch keinerlei
übertragene
Aufwandsermächtigungen aus dem vergangenen
Haushaltsjahr
zur Verfügung stehen.
Damit außerplanmäßige Aufwendungen nur realisiert werden dürfen, müssen an anderer Stelle Aufwendungen gekürzt oder entsprechende
Mehrerträge
erzielt werden.
Siehe auch:
-
Definition des Begriffs "Notbewilligung"
-
Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"
-
Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger