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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ausbaubeiträge

Unter Ausbaubeiträgen (auch: Straßenbaubeiträge, Straßenausbaubeiträge) versteht man Beiträge, die von Gemeinden aufgrund einer kommunalen Satzung erhoben werden. Ausbaubeiträge werden erhoben, um die für die Anschaffung, Herstellung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen anfallenden Kosten (teilweise) zu decken.

Zur Beitragszahlung verpflichtet ist bei Ausbaubeiträgen, wer zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigter ist. Die Details zur Erhebung der Ausbaubeiträge regelt die jeweilige kommunale Satzung.

Siehe auch:
- Links zum Abgabenrecht in Deutschland
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger