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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ausgabeermächtigung

Eine Ausgabeermächtigung ist in der Kameralistik eine Ermächtigung, die im Haushaltsplan ausgewiesen wird. Eine Ausgabeermächtigung erlaubt es einer öffentlichen Verwaltung Ausgaben für den jeweils im Haushaltsplan festgelegten Zweck zu tätigen. Vom Prinzip her lassen sich alle im Haushaltsplan veranschlagten Ausgabepositionen als Ausgabeermächtigungen begreifen.

Sind im Rahmen des Haushaltsvollzugs Ausgaben zu leisten, die sachlich und zeitlich unabweisbar sind und für deren Verwendungszweck im Haushaltsplan keine Ausgabeermächtigung erteilt wurde, so spricht man in diesem Zusammenhang von außerplanmäßigen Ausgaben. Sind Ausgaben zu leisten, für deren Verwendungszweck zwar Ausgabeermächtigungen erteilt wurden, diese aber von der Höhe her zu gering veranschlagt wurden, so spricht man von überplanmäßigen Ausgaben.

Siehe auch:
- Linkliste zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linkliste zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer (inkl. Haushaltsrechnungen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger