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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Ausgaben, außerplanmäßige
Unter dem Begriff außerplanmäßige Ausgaben werden im Kontext der
Kameralistik alle sachlich und
zeitlich unabweisbaren Ausgaben zusammengefasst,
für deren Verwendungszweck keinerlei
Ausgabeermächtigungen im
Haushaltsplan
veranschlagt wurden und für die auch keine übertragenen Ausgabeermächtigungen
aus dem vergangenen Haushaltsjahr
zur Verfügung stehen.
Damit außerplanmäßige Ausgaben geleistet werden dürfen, müssen an anderer Stelle Ausgaben gekürzt oder
entsprechende Mehreinnahmen realisiert werden.
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