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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ausgaben, außerplanmäßige

Unter dem Begriff außerplanmäßige Ausgaben werden im Kontext der Kameralistik alle sachlich und zeitlich unabweisbaren Ausgaben zusammengefasst, für deren Verwendungszweck keinerlei Ausgabeermächtigungen im Haushaltsplan veranschlagt wurden und für die auch keine übertragenen Ausgabeermächtigungen aus dem vergangenen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen.

Damit außerplanmäßige Ausgaben geleistet werden dürfen, müssen an anderer Stelle Ausgaben gekürzt oder entsprechende Mehreinnahmen realisiert werden.

Siehe auch:
- Definition des Begriffs "Notbewilligung"
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der Länder (inkl. Haushaltsrechnungen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger