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Ausgaben, außerplanmäßige
Unter dem Begriff außerplanmäßige Ausgaben werden im Kontext der
Kameralistik
alle sachlich und zeitlich
unabweisbaren
Ausgaben
zusammengefasst, für deren Verwendungszweck keinerlei
Ausgabeermächtigungen
im
Haushaltsplan
veranschlagt
wurden und für die auch keine
übertragenen
Ausgabeermächtigungen aus dem vergangenen
Haushaltsjahr
zur Verfügung stehen.
Damit außerplanmäßige Ausgaben geleistet werden dürfen, müssen an anderer Stelle Ausgaben gekürzt oder entsprechende
Mehreinnahmen
realisiert werden.
Siehe auch:
-
Definition des Begriffs "Notbewilligung"
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen der Länder (inkl. Haushaltsrechnungen)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger