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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ausgaben, bereinigte

Bei den bereinigten Ausgaben handelt es sich um eine bei gesamtwirtschaftlichen Betrachtungen bedeutsame Größe (z.B. im Rahmen der Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte oder der Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts). Konkret handelt es sich um Ausgaben nach Abzug haushaltstechnischer Verrechnungen sowie der von gleicher Ebene empfangenen Zahlungen.

An den bereinigten Ausgaben und Einnahmen kann abgelesen werden, welche Ausgaben zur Aufgabenerfüllung erforderlich waren und welche Einnahmen zu deren Deckung bereitstanden. Sie lassen sich exakt nur für die Summe der Gemeinden/Gemeindeverbände bilden.

Bei finanzwirtschaftlicher, statistischer Darstellungsweise (z.B. im Rahmen der Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushaltes) wird ebenfalls mit bereinigten Ausgaben operiert. In diesem Kontext handelt es sich um die Bruttoausgaben bereinigt um die Zahlungen innerhalb der gleichen (Darstellungs-)Ebene. Sie geben an, wie viel Mittel die einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zur Aufgabenerfüllung einsetzten, unabhängig davon, welche anderen öffentlichen Bereiche zur Ausgabenfinanzierung beigetragen haben (Erfüllungsprinzip). Die Bereinigten Ausgaben bilden das Bindeglied zwischen gesamtwirtschaftlicher und finanzwirtschaftlicher Darstellungsform.

Gegensatz: bereinigte Einnahmen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum