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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Ausgaben, bereinigte
Bei den bereinigten Ausgaben handelt es
sich um eine bei gesamtwirtschaftlichen
Betrachtungen bedeutsame Größe (z.B. im Rahmen der
Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte oder der
Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts). Konkret
handelt es sich um Ausgaben nach Abzug
haushaltstechnischer Verrechnungen sowie der von gleicher Ebene
empfangenen Zahlungen.
An den bereinigten Ausgaben und Einnahmen kann abgelesen werden,
welche Ausgaben zur Aufgabenerfüllung erforderlich waren und
welche Einnahmen zu deren Deckung bereitstanden. Sie lassen sich
exakt nur für die Summe der Gemeinden/Gemeindeverbände bilden.
Bei finanzwirtschaftlicher, statistischer Darstellungsweise (z.B.
im Rahmen der Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushaltes)
wird ebenfalls mit bereinigten Ausgaben operiert. In diesem Kontext handelt es
sich um die Bruttoausgaben bereinigt um die Zahlungen innerhalb der
gleichen (Darstellungs-)Ebene. Sie geben an, wie viel Mittel die
einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zur Aufgabenerfüllung
einsetzten, unabhängig davon, welche anderen öffentlichen Bereiche zur
Ausgabenfinanzierung beigetragen haben (Erfüllungsprinzip). Die
Bereinigten Ausgaben bilden das Bindeglied zwischen gesamtwirtschaftlicher
und finanzwirtschaftlicher Darstellungsform.
Gegensatz: bereinigte Einnahmen.
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