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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ausgaben, investive

Investive Ausgaben (auch: Investitionsausgaben) im Kontext öffentlicher Haushalte sind Ausgaben, die primär in späteren Haushalts- bzw. Rechnungsjahren, d.h. längerfristig, einen Nutzen stiften sollen. Investive Ausgaben werden vor allem in Sachanlagen getätigt.

Beispiele für investive Ausgaben:
- Ausgaben für den Bau einer Brücke
- Ausgaben für den Bau einer Sporthalle
- Ausgaben für die Anschaffung eines Feuerwehrwagens

Bei investiven Ausgaben wird in der Praxis nicht selten von der Bildung von Haushaltsresten Gebrauch gemacht.

Gegensatz: konsumtive Ausgaben.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum