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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Ausgaben, investive
Investive Ausgaben (auch: Investitionsausgaben) im Kontext
öffentlicher Haushalte sind Ausgaben, die primär in späteren
Haushalts- bzw. Rechnungsjahren, d.h. längerfristig, einen
Nutzen stiften sollen. Investive Ausgaben werden vor allem
in Sachanlagen getätigt.
Beispiele für investive Ausgaben:
- Ausgaben für den Bau einer Brücke
- Ausgaben für den Bau einer Sporthalle
- Ausgaben für die Anschaffung eines Feuerwehrwagens
Bei investiven Ausgaben wird in der Praxis nicht selten von der Bildung von
Haushaltsresten
Gebrauch gemacht.
Gegensatz: konsumtive Ausgaben.
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