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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ausgaben, unmittelbare

Bei den unmittelbaren Ausgaben handelt es sich um die im Zuge der Aufgabenerfüllung getätigten Ausgaben ohne Zahlungen an den öffentlichen Bereich (Personalausgaben, laufender Sachaufwand, Zinsen, Sachinvestitionen, laufende und vermögenswirksame Zahlungen an andere Bereiche).

Die unmittelbaren Ausgaben werden für finanzwirtschaftliche Darstellungen (z.B. im Rahmen der Jahresrechnungsergebnisse kommunaler Haushalte) genutzt.

Gegensatz: unmittelbare Einnahmen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum