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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ausgleichskonto

Das Ausgleichskonto ist im Kontext der Schweizer Schuldenbremse ein Instrument, mit dem sichergestellt wird, dass die in der Staatsrechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben den zulässigen Höchstbetrag der Ausgaben (Ausgabenplafond) mittelfristig nicht übersteigen.

Wird die Ausgabenobergrenze in einem Jahr überschritten, wird das Ausgleichskonto in Höhe des Differenzbetrags von ordentlichen Einnahmen und Ausgabenobergrenze belastet. Bei Unterschreitungen erfolgt analog hierzu eine Gutschrift. Gutschriften bzw. Belastungen erfolgen grundsätzlich auch bei Schätzfehlern hinsichtlich der Einnahmen oder des Wirtschaftswachstums.

Im Ausgleichskonto angesammelte Fehlbeträge sind in den Folgejahren abzutragen. Dies geschieht insb. dadurch, dass die Ausgabehöchstbeträge der folgenden Jahre um die Fehlbeträge gekürzt werden.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu den Schweizer Bundeshaushalten und Staatsrechnungen
- Linksammlung zum Schweizer Haushaltsrecht (Bund)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger