Das Ausgleichskonto ist im Kontext der
Schweizer Schuldenbremse ein Instrument, mit dem sichergestellt wird, dass die in der
Staatsrechnung ausgewiesenen
Gesamtausgaben den zulässigen Höchstbetrag der Ausgaben (Ausgabenplafond) mittelfristig nicht übersteigen.
Wird die Ausgabenobergrenze in einem Jahr überschritten, wird das Ausgleichskonto in Höhe des Differenzbetrags von ordentlichen
Einnahmen und Ausgabenobergrenze belastet. Bei Unterschreitungen erfolgt analog hierzu eine Gutschrift. Gutschriften bzw. Belastungen erfolgen grundsätzlich auch bei Schätzfehlern hinsichtlich der Einnahmen oder des Wirtschaftswachstums.
Im Ausgleichskonto angesammelte
Fehlbeträge sind in den Folgejahren abzutragen. Dies geschieht insb. dadurch, dass die Ausgabehöchstbeträge der folgenden Jahre um die Fehlbeträge gekürzt werden.