Unter Ausgleichsleistungen versteht man im Kontext des
Länderfinanzausgleichs (LFA) den Oberbegriff für
Ausgleichsbeiträge und
Ausgleichszuweisungen. Bei den Ausgleichsbeiträgen handelt es sich hierbei um die Zahlungen der ausgleichspflichtigen Länder (Zahler/Geber), während der Begriff der Ausgleichszuweisungen umgekehrt die Zahlungen beschreibt, die die ausgleichsberechtigten Länder (Empfänger/Nehmer) erhalten.