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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ausgliederung

Unter dem Begriff der Ausgliederungen (auch: Auslagerungen) versteht man öffentliche Organisationen, die von Gebietskörperschaften in Form von öffentlichen Fonds, Einrichtungen oder (wirtschaftlichen) Unternehmen (FEUs) aus der Kernverwaltung ausgelagert wurden, um bestimmte öffentliche Aufgaben wahrzunehmen. Ausgliederungen müssen hierbei nicht notwendigerweise vollständig, d.h. zu 100%, im Eigentum einer oder mehrerer Gebietskörperschaften stehen.

Ausgliederungen im Sinne der neuen Schuldenstatistik (ab 2010) sind sämtliche Extrahaushalte und sonstigen FEUs. Die Extrahaushalte sind dabei die sog. FEUs des Staatssektors. Bei den sonstigen FEUs handelt es sich um die sog. FEUs des Marktsektors.

Denkbare Motive für die Bildung von Ausgliederungen können beispielsweise sein:
- Ermöglichung der Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften (z.B. kommunale
  Zweckverbände)
- "Verstecken" von Schuldenpositionen
- Wirtschaftlichkeit

Eine konsolidierte Darstellung von Kernhaushalt und Ausgliederungen einer Gebietskörperschaft erfolgt im Zuge der Aufstellung des Gesamt- bzw. Konzernabschlusses. Die Erstellung eines solchen Gesamt- bzw. Konzernabschlusses ist nach neuem doppischen Haushaltsrecht vorgesehen. Im Kontext des Gesamt- bzw. Konzernabschlusses wird differenziert zwischen assoziierten Unternehmen, verbundenen Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

Ausgliederungen entstehen durch formelle Privatisierungen.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (inkl. Schulden der Ausgliederungen)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Linksammlung zu Rechtsnormen (u.a. Recht öffentlicher Unternehmen)

Blog-Einträge zum Thema:
- Kommunale Auslagerungen (Blog-Eintrag vom 13.2.2011)

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger