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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Auslagerungen

Als Auslagerungen bezeichnet man diejenigen Organisationen, die von öffentlichen Gebietskörperschaften in Form von öffentlichen Fonds, Einrichtungen oder (wirtschaftlichen) Unternehmen (FEUs) aus dem jeweiligen Kernhaushalt ausgelagert worden sind, um öffentliche Aufgaben zu erbringen. Auslagerungen müssen hierbei nicht notwendigerweise zu 100 Prozent einer oder mehreren Gebietskörperschaften gehören.

Auslagerungen im Sinne der neuen Schuldenstatistik (ab 2010) sind alle Extrahaushalte und sonstigen FEUs. Die Extrahaushalte umfassen hierbei die FEUs des Staatssektors. Die sonstigen FEUs sind die FEUs des Nicht-Staatssektors, d.h. des Marktsektors.

Gründe für die Bildung von Auslagerungen können z.B. sein:
- Wirtschaftlichkeit
- Ermöglichung der Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften (z.B. kommunale Zweckverbände)
- "Verstecken" von Schuldenpositionen

Eine konsolidierte Darstellung von Kernhaushalt und Auslagerungen einer Gebietskörperschaft erfolgt im Rahmen der Erstellung des Gesamt-/Konzernabschlusses. Die Aufstellung eines solchen Gesamt-/Konzernabschlusses ist nach neuem Haushaltsrecht für doppisch buchende Gebietskörperschaften vorgeschrieben.

Siehe hierzu auch:
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen (inkl. Auslagerungen))

Blog-Einträge zum Thema:
- Kommunale Auslagerungen (Blog-Eintrag vom 13.2.2011)

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum