Auslagerungen im Sinne der neuen
Schuldenstatistik (ab 2010) sind alle
Extrahaushalte und sonstigen FEUs. Die Extrahaushalte umfassen hierbei die FEUs des Staatssektors. Die sonstigen FEUs sind die FEUs des Nicht-Staatssektors, d.h. des Marktsektors.
Gründe für die Bildung von Auslagerungen können z.B. sein:
- Wirtschaftlichkeit
- Ermöglichung der Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften (z.B. kommunale
Zweckverbände)
- "Verstecken" von Schuldenpositionen
Eine konsolidierte Darstellung von Kernhaushalt und Auslagerungen einer Gebietskörperschaft erfolgt im Rahmen der Erstellung des
Gesamt-/Konzernabschlusses. Die Aufstellung eines solchen Gesamt-/Konzernabschlusses ist nach neuem
Haushaltsrecht für
doppisch buchende Gebietskörperschaften vorgeschrieben.