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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Auszahlung

Die Auszahlung ist ein v.a. in der Doppik gebräuchlicher Begriff, der den Abfluss liquider Mittel (Finanzmittel) bezeichnet. Auszahlungen können in Form von Bar- oder Buchgeld erfolgen. Auszahlungen werden in einer öffentlichen Verwaltung durch die Kasse bzw. die Zahlstelle geleistet.

Auszahlungen werden in der Doppik im Finanzhaushalt bzw. den einzelnen Teilfinanzhaushalten veranschlagt. Hierbei sind grundsätzlich all diejenigen Auszahlungen zu veranschlagen, die im betrachteten Haushaltsjahr voraussichtlich zu leisten sind. Nach Abschluss des Haushaltsjahrs werden die tatsächlich geleisteten Auszahlungen in der Finanzrechnung bzw. den einzelnen Teilfinanzrechnungen ausgewiesen.

Der doppische Begriff der Auszahlung entspricht weitestgehend dem kameralen Begriff der Ausgabe.

Gegensatz: Einzahlung.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum