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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Auszahlungen, außerplanmäßige
Der Begriff außerplanmäßige Auszahlungen fasst im Kontext der
Doppik
alle sachlich und zeitlich unabweisbare Auszahlungen
zusammen, für deren Verwendungszweck im
Haushaltsplan
keinerlei Auszahlungsermächtigungen
veranschlagt wurden und für die auch keine
übertragenen Auszahlungsermächtigungen
aus dem vergangenen Haushaltsjahr
verfügbar sind.
Außerplanmäßige Auszahlungen dürfen lediglich geleistet werden,
wenn an anderer Stelle Auszahlungen entsprechend gekürzt oder
Mehreinzahlungen realisiert werden können.
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