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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Auszahlungen, außerplanmäßige

Der Begriff außerplanmäßige Auszahlungen fasst im Kontext der Doppik alle sachlich und zeitlich unabweisbaren Auszahlungen zusammen, für deren Verwendungszweck im Haushaltsplan keinerlei Auszahlungsermächtigungen veranschlagt wurden und für die auch keine übertragenen Auszahlungsermächtigungen aus dem vergangenen Haushaltsjahr verfügbar sind.

Außerplanmäßige Auszahlungen dürfen lediglich geleistet werden, wenn an anderer Stelle Auszahlungen entsprechend gekürzt oder Mehreinzahlungen realisiert werden können.

Siehe auch:
- Definition des Begriffs "Notbewilligung"
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger