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Auszahlungen, außerplanmäßige
Der Begriff außerplanmäßige Auszahlungen fasst im Kontext der
Doppik
alle sachlich und zeitlich
unabweisbaren
Auszahlungen
zusammen, für deren Verwendungszweck im
Haushaltsplan
keinerlei
Auszahlungsermächtigungen
veranschlagt
wurden und für die auch keine
übertragenen
Auszahlungsermächtigungen aus dem vergangenen
Haushaltsjahr
verfügbar sind.
Außerplanmäßige Auszahlungen dürfen lediglich geleistet werden, wenn an anderer Stelle Auszahlungen entsprechend gekürzt oder
Mehreinzahlungen
realisiert werden können.
Siehe auch:
-
Definition des Begriffs "Notbewilligung"
-
Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger