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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Auszahlungen, überplanmäßige
Überplanmäßige Auszahlungen sind in der Doppik alle sachlich und zeitlich unabweisbaren
Auszahlungen im Rahmen des
Haushaltsvollzugs,
die die im Haushaltsplan
veranschlagten Auszahlungen für den entsprechenden Verwendungszweck übersteigen.
Überplanmäßige Auszahlungen dürfen grundsätzlich nur dann geleistet werden,
wenn an anderer Stelle Auszahlungen entsprechend gekürzt oder
Mehreinzahlungen realisiert werden können.
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