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Auszahlungen, überplanmäßige
Überplanmäßige Auszahlungen sind in der
Doppik
alle sachlich und zeitlich
unabweisbaren
Auszahlungen
im Rahmen des
Haushaltsvollzugs
, die die im
Haushaltsplan
veranschlagten Auszahlungen für den entsprechenden Verwendungszweck übersteigen.
Überplanmäßige Auszahlungen dürfen grundsätzlich nur dann geleistet werden, wenn an anderer Stelle Auszahlungen entsprechend gekürzt oder
Mehreinzahlungen
realisiert werden können.
Siehe auch:
-
Definition des Begriffs "Notbewilligung"
-
Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger