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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Auszahlungen, überplanmäßige

Überplanmäßige Auszahlungen sind in der Doppik alle sachlich und zeitlich unabweisbaren Auszahlungen im Rahmen des Haushaltsvollzugs, die die im Haushaltsplan veranschlagten Auszahlungen für den entsprechenden Verwendungszweck übersteigen.

Überplanmäßige Auszahlungen dürfen grundsätzlich nur dann geleistet werden, wenn an anderer Stelle Auszahlungen entsprechend gekürzt oder Mehreinzahlungen realisiert werden können.

Siehe auch:
- Definition des Begriffs "Notbewilligung"
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger