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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Auszahlungsermächtigung

Eine Auszahlungsermächtigung ist in der Doppik eine Ermächtigung, die im Haushaltsplan ausgewiesen wird und es der Verwaltung erlaubt, für den jeweiligen Zweck Auszahlungen zu tätigen. Vom Prinzip her lassen sich alle im Haushaltsplan veranschlagten Auszahlungspositionen als Auszahlungsermächtigungen begreifen.

Sind im Rahmen des Haushaltsvollzugs aus sachlich und zeitlich unabweisbaren Gründen Auszahlungen zu leisten, für deren Verwendungszweck im Haushaltsplan keine Auszahlungsermächtigung erteilt wurde, so spricht man in diesem Zusammenhang von außerplanmäßigen Auszahlungen. Sind Auszahlungen zu leisten, für deren Verwendungszweck zwar Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsplan erteilt wurden, diese aber von der Höhe her nicht hoch genug veranschlagt wurden, so spricht man von überplanmäßigen Auszahlungen.

Siehe auch:
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger