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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bagatellsteuern

Bagatellsteuern sind Steuern, deren Steueraufkommen vergleichsweise gering ist. Der Erhebungsaufwand ist demgegenüber häufig relativ hoch. Die Erzielung von Einnahmen ist bei diesen Steuern häufig eher Nebenzweck, was nach der Abgabenordnung auch zulässig ist. Ziel der Bagatellsteuern kann die Entfaltung gewisser, politisch erwünschter Steuerungswirkungen sein.

Beispiele für Bagatellsteuern sind: Vergnügungsteuer, Zweitwohnungsteuer, Jagdsteuer, Hundesteuer.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Satzungen (insb. Hundesteuersatzungen, Jagdsteuersatzungen, Vergnügungsteuersatzungen, Zweitwohnungsteuersatzungen)

Blog-Einträge zum Thema:
- Kommunale Bagatellsteuern 2010 im länderübergreifenden Detailblick (Blog-Eintrag vom 17.6.2011)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum