Bagatellsteuern sind Steuern, deren
Steueraufkommen vergleichsweise gering ist. Der Erhebungsaufwand ist demgegenüber häufig relativ hoch.
Die Erzielung von Einnahmen ist bei diesen Steuern häufig eher
Nebenzweck, was nach der Abgabenordnung auch zulässig ist.
Ziel der Bagatellsteuern kann die Entfaltung gewisser, politisch erwünschter
Steuerungswirkungen sein.