Die Bankenabgabe ist eine jährlich zu entrichtende
Abgabe. Abgabepflichtig sind alle erlaubnispflichtigen Kreditinstitute
im Sinne von § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (mit Ausnahme von Förderbanken und Brückeninstituten). Die Bankenabgabe dient der
Finanzierung des sog. Restrukturierungsfonds, welcher im Laufe der Zeit auf 70 Mrd. Euro angespart werden soll.