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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bargeld

Als Bargeld bezeichnet man Geld in körperlicher Form, d.h. in Form von Münzen oder Banknoten (in Euro oder in Fremdwährung). Zuweilen wird bei Münzen und Banknoten jedoch nur dann von Bargeld gesprochen, wenn diese als gesetzliche Zahlungsmittel anerkannt sind.

Bargeld stellt in der Finanzvermögensstatistik eine Form des Finanzvermögens einer öffentlichen Einheit (Bund, Land, Gemeinde, Gemeindeverband, Sozialversicherung bzw. deren Extrahaushalte) dar.

Siehe hierzu auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Finanzvermögen"
- Links zu den online verfügbaren Finanzvermögensstatistiken

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger