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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Beauftragter/Beauftragte für den Haushalt (BfdH)
Der/die Beauftragte für den Haushalt (BfdH) ist auf Ebene der Behörden von Bund
und Ländern diejenige Person, der die Aufstellung der Unterlagen für die
Finanzplanung sowie die Aufstellung der Voranschläge für den
Haushaltsplanentwurf für die jeweilige Behörde obliegen. Auch ist der/die
Beauftragte für den Haushalt für den Vollzug des Haushaltsplans in der
jeweiligen Behörde verantwortlich. Darüber hinaus ist er/sie grundsätzlich bei allen finanziell bedeutsamen Maßnahmen zu
beteiligen.
Der/die Beauftragte für den Haushalt ist vom Behördenleiter zu bestellen, sofern
dieser die Funktion des Beauftragten für den Haushalt nicht selbst wahrnimmt.
Er/sie ist dem Behördenleiter im Regelfall direkt
unterstellt. In den obersten Landes- und Bundesbehörden wird die Position
des/der Beauftragten für den Haushalt i.d.R. vom Leiter bzw. der Leiterin des
Haushaltsreferats wahrgenommen.
Ein/eine Beauftragter/Beauftragte für den Haushalt ist in allen Dienststellen zu
bestellen, in denen Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) bzw. Erträge,
Aufwendungen,
Einzahlungen und
Auszahlungen
(Doppik)
bewirtschaftet werden.
Das Pendant zum/zur Beauftragten für den Haushalt auf kommunaler Ebene ist der/die
Kämmerer/Kämmerin.

Weitere Informationen:
» Gesetzliche Regelung in der Bundeshaushaltsordnung (§9 BHO)
» Beispiel für eine gesetzliche Regelung auf Landesebene: Freie und Hansestadt Hamburg (§9 LHO)
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