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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Beauftragter/Beauftragte für den Haushalt (BfdH)

Der/die Beauftragte für den Haushalt (BfdH) ist auf Ebene der Behörden von Bund und Ländern diejenige Person, der die Aufstellung der Unterlagen für die Finanzplanung sowie die Aufstellung der Voranschläge für den Haushaltsplanentwurf für die jeweilige Behörde obliegen. Auch ist der/die Beauftragte für den Haushalt für den Vollzug des Haushaltsplans in der jeweiligen Behörde verantwortlich. Darüber hinaus ist er/sie grundsätzlich bei allen finanziell bedeutsamen Maßnahmen zu beteiligen.

Der/die Beauftragte für den Haushalt ist vom Behördenleiter zu bestellen, sofern dieser die Funktion des Beauftragten für den Haushalt nicht selbst wahrnimmt. Er/sie ist dem Behördenleiter im Regelfall direkt unterstellt. In den obersten Landes- und Bundesbehörden wird die Position des/der Beauftragten für den Haushalt i.d.R. vom Leiter bzw. der Leiterin des Haushaltsreferats wahrgenommen.

Ein/eine Beauftragter/Beauftragte für den Haushalt ist in allen Dienststellen zu bestellen, in denen Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) bzw. Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen (Doppik) bewirtschaftet werden.

Das Pendant zum/zur Beauftragten für den Haushalt auf kommunaler Ebene ist der/die Kämmerer/Kämmerin.



Weitere Informationen:
» Gesetzliche Regelung in der Bundeshaushaltsordnung (§9 BHO)
» Beispiel für eine gesetzliche Regelung auf Landesebene: Freie und Hansestadt Hamburg (§9 LHO)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum