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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Beauftragter

Beauftragte stellen eine Form der Einbeziehung Privater in die öffentlichen Aufgabenwahrnehmung dar. Hierbei handelt es sich um betriebsinterne, privatrechtliche Hilfsorgane des Betriebsinhabers, die bestimmte Überwachungsaufgaben (insb. im Umweltbereich) wahrnehmen und die Anliegen der betreffenden Rechtsnorm (z.B. bei den Mitarbeitern) betriebsintern vermitteln. Bei den wahrgenommenen öffentlichen Aufgaben handelt es sich grundsätzlich nicht um hoheitliche Aufgaben.

Beispiele: Gewässerschutzbeauftragte, Abfallbeauftragte, Emissionsschutzbeauftragte, Datenschutzbeauftragte.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger