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Beauftragter
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Beauftragter
Beauftragte stellen eine Form der Einbeziehung
Privater in die öffentlichen Aufgabenwahrnehmung dar. Hierbei handelt es sich
um betriebsinterne, privatrechtliche Hilfsorgane des Betriebsinhabers, die bestimmte Überwachungsaufgaben (insb. im Umweltbereich)
wahrnehmen und die Anliegen der betreffenden Rechtsnorm (z.B. bei den Mitarbeitern) betriebsintern vermitteln. Bei den wahrgenommenen
öffentlichen Aufgaben handelt es sich grundsätzlich nicht um hoheitliche Aufgaben.
Beispiele: Gewässerschutzbeauftragte, Abfallbeauftragte, Emissionsschutzbeauftragte, Datenschutzbeauftragte.
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