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Bedarfsverwaltung
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Bedarfsverwaltung
Unter dem Begriff der Bedarfsverwaltung fällt derjenige Teil der Verwaltungstätigkeit, der darauf ausgerichtet
ist, das Verwaltungspersonal und die Sachmittel, das/die für die Erfüllung der diversen Verwaltungsaufgaben benötigt
wird/werden, in ausreichendem Maße bereitzustellen.
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