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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Beleg

Ein Beleg ist in der Buchführung ein Schriftstück, das Geschäfts- bzw. Verwaltungsvorfälle, wie z.B. den Kauf von Papier, dokumentiert. Belege dienen somit auch der Beweisführung über Angaben zu Geschäfts- bzw. Verwaltungsvorfällen. Ohne Beleg darf keine Buchung vorgenommen werden (Belegprinzip).

Ein Beleg sollte enthalten:
- Belegtext
- Belegnummer
- Buchungsdatum
- Buchungsbetrag
- Aussteller des Belegs

Hinsichtlich der Frage, wer den Beleg erstellt hat, unterscheidet man im Allgemeinen zwischen Eigen- und Fremdbelegen. Zu den Fremdbelegen gehören z.B. Rechnungen eines Lieferanten. Ein Beispiel für einen Eigenbeleg ist ein Materialentnahmeschein.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum