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Beliehener
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Beliehener
Ein Beliehener ist eine natürliche Person oder eine juristische Person des Privatrechts (z.B. AG, GmbH),
der durch oder aufgrund eines Gesetzes für bestimmte Aufgabenbereiche hoheitliche Rechte übertragen worden
sind. In den betreffenden Bereichen kann der Beliehene daher im Rahmen der mittelbaren Staatsverwaltung als
Hoheitsträger auftreten. In ihrer Aufgabenwahrnehmung sind die privaten Einheiten selbstständig und im
eigenen Namen tätig.
Beispiele: Notar, öffentlich bestellter Sachverständiger, Toll Collect GmbH.
Der Beliehene ist abzugrenzen vom
Verwaltungshelfer, welcher im Gegensatz zum Beliehenen in seiner Aufgabenwahrnehmung unselbstständig ist
(d.h. Verwaltungshelfer sind im Auftrag und auf
Weisung einer Behörde tätig).
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