Die Bemessungsgrundlage (auch: Steuerbemessungsgrundlage) ist derjenige Wert, auf den der
Steuersatz angewendet wird. Aus Bemessungsgrundlage und Steuersatz ergibt sich die festzusetzende
Steuer.
Beispiele: Die Bemessungsgrundlage für die
Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen. Die Bemessungsgrundlage für die
Hundesteuer ist die Anzahl gehaltener Hunde.