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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage (auch: Steuerbemessungsgrundlage) ist derjenige Wert, auf den der Steuersatz angewendet wird. Aus Bemessungsgrundlage und Steuersatz ergibt sich die festzusetzende Steuer.

Beispiele: Die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen. Die Bemessungsgrundlage für die Hundesteuer ist die Anzahl gehaltener Hunde.

Siehe hierzu auch:
- Steueruhr Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger