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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bepackungsverbot

Das Bepackungsverbot ist ein Haushaltsgrundsatz. Es gibt ein sachliches (keine sachfremden Vorschriften) und ein zeitliches (keine Vorschriften, die über den Zeitraum des Haushaltsgesetzes hinausgehen) Bepackungsverbot. Mit ihm soll einer Überfrachtung des jährlichen Haushaltes mit sach- und zeitfremden Vorschriften entgegengewirkt werden. Der zulässige Inhalt des Haushaltes wird eingegrenzt.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger