Das Bepackungsverbot ist ein
Haushaltsgrundsatz. Es gibt ein sachliches (keine sachfremden Vorschriften) und ein zeitliches
(keine Vorschriften, die über den Zeitraum des
Haushaltsgesetzes hinausgehen) Bepackungsverbot. Mit ihm soll einer Überfrachtung des jährlichen
Haushaltes mit sach- und zeitfremden Vorschriften entgegengewirkt werden.
Der zulässige Inhalt des Haushaltes wird eingegrenzt.