Als finanzstatistische Bereinigung bezeichnet man die Eliminierung von Zahlungen zwischen einzelnen
öffentlichen Haushalten im Rahmen der Erstellung
finanzstatistischer Publikationen. Zweck der finanzstatistischen Bereinigung ist es, Doppelzählungen zu vermeiden.
Finanzstatistische Bereinigungen erfolgen i.d.R. nicht auf der Ebene einzelner
Einnahme- bzw.
Ausgabearten, sondern vielmehr global auf der Ebene der Einnahme- und Ausgabesummen, indem die in diesen Summen enthaltenen Zahlungen zwischen öffentlichen Haushalten in Abzug gebracht werden.