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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bereinigung, finanzstatistische

Als finanzstatistische Bereinigung bezeichnet man die Eliminierung von Zahlungen zwischen einzelnen öffentlichen Haushalten im Rahmen der Erstellung finanzstatistischer Publikationen. Zweck der finanzstatistischen Bereinigung ist es, Doppelzählungen zu vermeiden.

Finanzstatistische Bereinigungen erfolgen i.d.R. nicht auf der Ebene einzelner Einnahme- bzw. Ausgabearten, sondern vielmehr global auf der Ebene der Einnahme- und Ausgabesummen, indem die in diesen Summen enthaltenen Zahlungen zwischen öffentlichen Haushalten in Abzug gebracht werden.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum