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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bereitstellungen, überplanmäßige

Unter überplanmäßigen Bereitstellungen versteht man den Oberbegriff für überplanmäßige Ausgaben (Kameralistik) bzw. überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (Doppik).

Als überplanmäßige Bereitstellungen bezeichnet man allgemein alle im Rahmen des Haushaltsvollzugs aus sachlich und zeitlich unabweisbaren Gründen zu leistenden Ausgaben (Kameralistik) bzw. Aufwendungen und Auszahlungen (Doppik), welche den jeweiligen Ansatz im Haushaltsplan für den betreffenden Verwendungszweck überschreiten. Überplanmäßige Bereitstellungen dürfen lediglich geleistet werden, sofern an anderer Stelle Kürzungen erfolgen oder entsprechende Mehreinnahmen (Kameralistik) bzw. Mehrerträge/-einzahlungen (Doppik) realisiert werden können.

Siehe auch:
- Definition des Begriffs "Notbewilligung"
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger