In den rechtlichen Vorgaben zum
Kommunalhaushaltsrecht (etwa
Gemeindehaushaltsverordnungen) finden sich Vorgaben zur unterjährigen Berichterstattung an die Vertretungskörperschaft. Häufig sind die
rechtlichen Vorgaben zum Inhalt der unterjährigen Berichte unkonkret. Das gibt Raum, für eine
zielorientierte Ausgestaltung der Berichte unter besonderer Berücksichtigung der Interessenlage der
Anspruchsgruppen (Leser der Berichte).
Denkbar ist, z.B. nachfolgende Inhalte in den unterjährigen Berichten aufzugreifen:
Überblick über die Haushaltssituation, -entwicklung (Ergebnis des Gesamthaushaltes und einzelne relevante
Aufwand- und
Ertragspositionen auf Ebene des Gesamthaushaltes)
Plan-Ist-Vergleich zu einzelnen Produkten (neben Informationen zu
Auszahlungen, Aufwendungen und
Einzahlungen, Erträgen können hier im Einzelfall auch Informationen zur Zielerreichung im Sinne der
output- oder
wirkungsorientiertenSteuerung formuliert werden) nebst Erläuterungen bei Produkten mit größeren Planabweichungen