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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Berichterstattung, unterjährige

In den rechtlichen Vorgaben zum Kommunalhaushaltsrecht (etwa Gemeindehaushaltsverordnungen) finden sich Vorgaben zur unterjährigen Berichterstattung an die Vertretungskörperschaft. Häufig sind die rechtlichen Vorgaben zum Inhalt der unterjährigen Berichte unkonkret. Das gibt Raum, für eine zielorientierte Ausgestaltung der Berichte unter besonderer Berücksichtigung der Interessenlage der Anspruchsgruppen (Leser der Berichte). Denkbar ist, z.B. nachfolgende Inhalte in den unterjährigen Berichten aufzugreifen:
  • Überblick über die Haushaltssituation, -entwicklung (Ergebnis des Gesamthaushaltes und einzelne relevante Aufwand- und Ertragspositionen auf Ebene des Gesamthaushaltes)
  • Inanspruchnahme von Krediten und Kassenkrediten
  • Plan-Ist-Vergleich zu einzelnen Produkten (neben Informationen zu Auszahlungen, Aufwendungen und Einzahlungen, Erträgen können hier im Einzelfall auch Informationen zur Zielerreichung im Sinne der output- oder wirkungsorientierten Steuerung formuliert werden) nebst Erläuterungen bei Produkten mit größeren Planabweichungen
  • Verlauf der Investitionen
Blog-Einträge & Interviews zum Thema:
- Unterjährige Berichterstattung über den Haushaltsvollzug in Kommunen (Blog-Eintrag vom
  26.5.2015)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger