Mittels eines Berichtigungshaushaltsplans (auch: Berichtigungshaushalt) ist es möglich,
nachträglich Teile des bestehenden Haushaltsplans abzuändern.
Der Begriff des Berichtigungshaushaltsplans ist vornehmlich auf Ebene der Europäischen Union
(EU) gebräuchlich. In Deutschland spricht man in diesem Zusammenhang i.d.R. vom sog.
Nachtragshaushaltsplan.