Der Begriff des Beschaffungswesens ist ein Oberbegriff für all diejenigen Handlungen einer Organisation, die die
Beschaffung von Sachgütern (Maschinen, PC, Papier etc.) und Dienstleistungen (Gebäudereinigung, IT-Beratung etc.)
zum Gegenstand haben. Zum Zweck der Beschaffung von Sachgütern und Dienstleistungen bedienen sich öffentliche
Verwaltungen der Vergabe von Aufträgen an Unternehmen und sonstige Anbieter. Die Auftragsvergabe hat sich hierbei
am Vergaberecht auszurichten.
Explizit nicht zum Beschaffungswesen gezählt werden die Beschaffung von Personal (Personalwesen) und die Beschaffung von
Eigen- und
Fremdkapital
(Finanzierung).