Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Beteiligung

Eine Beteiligung liegt dann vor, wenn ein Unternehmen oder eine Gebietskörperschaft Anteile an einem Unternehmen hält und dieser Anteilsbesitz wiederum dauerhaft dem Geschäfts- bzw. Verwaltungszweck dienen soll. Wie groß der gehaltene, prozentuale Anteil an dem Unternehmen ist, ist hierbei unerheblich für das Vorliegen einer Beteiligung.

Werden Unternehmensanteile rein zum Zweck einer Kapitalanlage gehalten, so handelt es sich nicht um eine Beteiligung.

Die wirtschaftliche Lage der Beteiligungen einer Gebietskörperschaft wird im Rahmen des Beteiligungsberichts offen gelegt.

Gerade Kommunen nutzen bei ihrer Aufgabenerledigung häufig Beteiligungen, wobei es mehrere Beteiligungsarten gibt. Verbreitet sind insb. rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, rechtlich selbstständige Betriebe des öffentlichen Rechts oder Beteiligungen an Betrieben des Privatrechts, wie z.B. GmbHs oder AGs.

Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu Beteiligungsberichten von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum