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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Beteiligung

Eine Beteiligung liegt dann vor, wenn ein Unternehmen oder eine Gebietskörperschaft Anteile an einem Unternehmen hält und dieser Anteilsbesitz wiederum dauerhaft dem Geschäfts- bzw. Verwaltungszweck dienen soll. Wie groß der gehaltene, prozentuale Anteil an dem Unternehmen ist, ist hierbei unerheblich für das Vorliegen einer Beteiligung. Werden Unternehmensanteile rein zum Zweck einer Kapitalanlage gehalten, so handelt es sich nicht um eine Beteiligung.

Gerade Kommunen nutzen bei ihrer Aufgabenerledigung häufig Beteiligungen, wobei es mehrere Beteiligungsarten gibt. Verbreitet sind insb. rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, rechtlich selbstständige Betriebe des öffentlichen Rechts oder Beteiligungen an Betrieben des Privatrechts, wie z.B. GmbHs oder AGs.

Die wirtschaftliche Lage der Beteiligungen einer Gebietskörperschaft wird im Rahmen des Beteiligungsberichts offen gelegt. Des Weiteren werden in der Doppik die Jahresabschlüsse der Beteiligungen im sog. Gesamt- bzw. Konzernabschluss mit den Jahresabschlüssen der Kernverwaltung konsolidiert zusammengefasst. Hiermit soll den Entscheidungsträgern ein besserer Überblick über die Verschuldungs-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Gebietskörperschaft verschafft werden, wodurch wiederum die Möglichkeiten zu Beteiligungs- bzw. Konzernsteuerung verbessert werden sollen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Beteiligungsberichten von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
- Linksammlung zu Beteiligungsrichtlinien und Public Corporate Governance Kodizes
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
- Linksammlung zu Rechtsnormen (u.a. Recht öffentlicher Unternehmen)

Blog-Einträge zum Thema:
- Ganzheitliche und integrierte Konzernsteuerung in Kommunen - Entwicklungsstand, Probleme,
  Empfehlungen (Blog-Eintrag vom 6.10.2014)





Weitere Informationen:
» Definition von "Beteiligungen" im Lexikon von Wirtschaftsfoerderung.info


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger