Das Beteiligungscontrolling ist eine Komponente der
Beteiligungssteuerung. Es dient zur Beschaffung, Auswertung und Bereitstellung von zukunftsbezogenen Informationen zu den einzelnen
Beteiligungen für die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung (Funktion eines Informationslieferanten). Die Berichterstattung
an die Entscheidungsträger erfolgt im Rahmen eines institutionalisierten
Berichtswesens.
Aufbauend auf der Definition konkreter
Ziele (z.B.
Output-Ziele,
Wirkungsziele,
Kostendeckungsziele, Umsatzziele) für die einzelnen Beteiligungen wird der
Controlling-Regelkreis angestoßen (siehe Abbildung). Durch die Überwachung des anhand von
Kennzahlen gemessenen Zielerreichungsgrades kann im Rahmen des Beteiligungscontrollings eine regelmäßige Erfolgskontrolle für
die einzelnen Beteiligungen durchgeführt werden.