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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Beteiligungshaushalt
Ein Beteiligungshaushalt (auch: Bürgerhaushalt, partizipativer Haushalt, Bürgerbeteiligungshaushalt) ist ein Haushalt, den die Bürger einer Kommune zu gewissen Teilen mitgestalten können.
Im Allgemeinen beschränkt sich das Mitspracherecht der Bürger hierbei auf Teile des Investitionshaushalts. Ein derartiger Haushalt darf allerdings keinesfalls als Form direktdemokratischer Mitsprache fehlinterpretiert werden. Die letztinstanzliche Entscheidung über den Haushalt obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Parlamentariern bzw. kommunalen Mandatsträgern. Die Impulse seitens der Bürgerschaft haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Politik.
Ziel des Beteiligungshaushalts ist es vor allem, die Bürger aktiv an kommunalen Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen. Dadurch sollen
haushaltspolitische Entscheidungen zu gewissen Teilen auf die Ebene derjenigen verlagert werden, die von den Entscheidungen unmittelbar betroffen sind.
Ein weiteres Ziel des Beteiligungshaushalts ist es, den Haushalt für die Bürger transparenter zu machen.
Das bekannteste Beispiel einer Kommune, die einen Beteiligungshaushalt eingeführt hat, ist die brasilianische Stadt Porto Alegre. In Porto Alegre
gibt es seit 1989 einen Beteiligungshaushalt (sog. "Orçamento Participativo").
Siehe hierzu auch:
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Beteiligungshaushalt"
- Aufsätze zum Thema "Bürgerhaushalt"
- Linkliste zum Thema "Beteiligungshaushalt"
Blog-Einträge zum Thema:
- Bedeutungszuwachs von Online-Konsolidierungs-Bürgerhaushalten (Blog-Eintrag vom 28.5.2011)
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