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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Beteiligungssteuerung

Als Beteiligungssteuerung (auch: Beteiligungsmanagement) bezeichnet man das zielgerichtete Management der Beteiligungen einer öffentlichen Gebietskörperschaft durch die Verwaltung(spitze) bzw. die politischen Mandatsträger. Die Organisations-/Verwaltungseinheit, die für die Beteiligungssteuerung zuständig ist, heißt Beteiligungsverwaltung. Die eigentliche Steuerung der Beteiligungen (v.a. die strategische Steuerung) obliegt indes primär den politischen Mandatsträgern (Volksvertreter) und den Mitgliedern der Verwaltungsspitze. Die Beteiligungsverwaltung unterstützt diese Entscheidungsträger.

Unter dem Beteiligungsbegriff werden sämtliche Formen des Eigentums an Betrieben und Gesellschaften summiert, welche die betreffende Gebietskörperschaft mit dem Ziel einer dauernden Verbindung unterhält. Die verschiedenen (öffentlichen) Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, an denen die Gebietskörperschaft dauerhaft beteiligt ist, können hierbei ganz (d.h. zu 100%) oder zum Teil (z.B. zu 51%) im Eigentum der Gebietskörperschaft stehen.

Beteiligungen sind oftmals von signifikanter Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage einer Gebietskörperschaft. In der Doppik werden die Beteiligungen im Rahmen des Konzern-/Gesamtabschlusses mit der Kernverwaltung konsolidiert, was potentiell zu einer Verbesserung der Informationsgrundlage zum Zweck der Beteiligungssteuerung beiträgt. Neben dem Gesamtabschluss dient der sowohl in der Doppik als auch in der Kameralistik aufzustellende Beteiligungsbericht dem Zweck der Beteiligungssteuerung. Einige Gebietskörperschaften haben für die Beteiligungssteuerung darüber hinaus spezielle Beteiligungsrichtlinien bzw. Public Corporate Governance Kodizes (PCGK) verabschiedet.

Inhaltliche Kernkomponenten der Beteiligungssteuerung sind die allgemeine Beteiligungsverwaltung, das Beteiligungscontrolling und die Mandatsträgerbetreuung.

Die allgemeine Beteiligungsverwaltung befasst sich hierbei mit sämtlichen juristischen, politischen und organisatorischen Fragen, die grundsätzlichen/allgemeinen Charakter haben (z.B. auch bürokratische Verwaltungsaufgaben).

Das Beteiligungscontrolling dient zur Aufbereitung steuerungs-/entscheidungsrelevanter Informationen zu den Beteiligungen für die politischen Mandatsträger und die Verwaltungsspitze. Sofern für die Beteiligungen konkrete Zielvorgaben etabliert worden sind (inkl. Kennzahlen zur Messung des Zielerreichungsgrades), kann das Beteiligungscontrolling auch Erfolgskontrollen durchführen. Die Ziele können z.B. Umsatzziele, Gewinnziele oder Kostendeckungsziele sein. Ebenso kann es sich um Sach- und Wirkungsziele zur Leistungserstellung der Beteiligungen handeln. Von zentraler Bedeutung im Kontext des Beteiligungscontrollings ist, dass die Daten nicht nur erhoben werden, sondern auch tatsächlich regelmäßig an die Entscheidungsträger in übersichtlicher Form berichtet werden (Berichtswesen).

Ein steuernder Einfluss auf die Beteiligungen wird seitens einer Gebietskörperschaft u.a. auch darüber ausgeübt, dass politische Mandatsträger (und oftmals auch leitende Verwaltungsmitarbeiter) in die Aufsichtsgremien der Beteiligungen entsandt werden. Diese in die Gremien der Beteiligungen entsandten Entscheidungsträger werden im Rahmen der Mandatsträgerbetreuung z.B. in fachlichen und juristischen Fragen unterstützt. Gegenstand der Mandatsträgerbetreuung können insofern z.B. Fachschulungen für politische Mandatsträger sein.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Beteiligungsberichten von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
- Linksammlung zu Beteiligungsrichtlinien und Public Corporate Governance Kodizes
- Linksammlung zu Rechtsnormen (u.a. Recht öffentlicher Unternehmen)
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"

Blog-Einträge zum Thema:
- Ganzheitliche und integrierte Konzernsteuerung in Kommunen - Entwicklungsstand, Probleme,
  Empfehlungen (Blog-Eintrag vom 6.10.2014)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger