Als Beteiligungssteuerung (auch: Beteiligungsmanagement) bezeichnet man die
Steuerung der
Beteiligungen einer
öffentlichen Gebietskörperschaft durch die Verwaltung bzw. die politischen Mandatsträger. Es gilt, die Beteiligungen in die politische
Zielerreichung einzubinden.
Unter dem Beteiligungsbegriff werden sämtliche Formen des Eigentums an Betrieben und Gesellschaften summiert, welche die betreffende Gebietskörperschaft mit dem Ziel einer dauernden Verbindung unterhält. Beteiligungen sind oftmals von signifikanter Bedeutung für die
Vermögens- und
Ertragslage einer Gebietskörperschaft.
In der
Doppik werden die Beteiligungen im Rahmen des
Konzern-/Gesamtabschlusses mit der Kernverwaltung
konsolidiert, was potentiell zu einer Verbesserung der Beteiligungssteuerung beiträgt. Neben dem Gesamtabschluss dient der sowohl in der Doppik als auch in der Kameralistik aufzustellende
Beteiligungsbericht dem Zweck der Beteiligungssteuerung.
Steuernden Einfluss auf die Beteiligungen wird seitens einer Gebietskörperschaft u.a. auch darüber
ausgeübt, dass politische Mandatsträger und leitende Verwaltungsmitarbeiter in die Aufsichtsräte
der Beteiligungen entsandt werden.