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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Beteiligungssteuerung

Als Beteiligungssteuerung (auch: Beteiligungsmanagement) bezeichnet man die Steuerung der Beteiligungen einer öffentlichen Gebietskörperschaft durch die Verwaltung bzw. die politischen Mandatsträger. Es gilt, die Beteiligungen in die politische Zielerreichung einzubinden.

Unter dem Beteiligungsbegriff werden sämtliche Formen des Eigentums an Betrieben und Gesellschaften summiert, welche die betreffende Gebietskörperschaft mit dem Ziel einer dauernden Verbindung unterhält. Beteiligungen sind oftmals von signifikanter Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage einer Gebietskörperschaft.

In der Doppik werden die Beteiligungen im Rahmen des Konzern-/Gesamtabschlusses mit der Kernverwaltung konsolidiert, was potentiell zu einer Verbesserung der Beteiligungssteuerung beiträgt. Neben dem Gesamtabschluss dient der sowohl in der Doppik als auch in der Kameralistik aufzustellende Beteiligungsbericht dem Zweck der Beteiligungssteuerung.

Steuernden Einfluss auf die Beteiligungen wird seitens einer Gebietskörperschaft u.a. auch darüber ausgeübt, dass politische Mandatsträger und leitende Verwaltungsmitarbeiter in die Aufsichtsräte der Beteiligungen entsandt werden.

Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu Beteiligungsberichten von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum