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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Betrieb gewerblicher Art (BgA)

Betriebe gewerblicher Art (BgA) sind Regiebetriebe, Eigenbetriebe, Landesbetriebe und Bundesbetriebe, die nachhaltig wirtschaftlich tätig sind und daher steuerpflichtig sind. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe zählen nicht zu den Betrieben gewerblicher Art.

Der Begriff des Betriebs gewerblicher Art stellt hierbei keine Rechtsform dar, sondern dient - analog zum Begriff des Hoheitsbetriebs - lediglich zur Kategorisierung von Regie-, Eigen-, Landes- und Bundesbetrieben hinsichtlich der Frage nach der Steuerpflichtigkeit.

Beispiele für Betriebe gewerblicher Art: Zoo, Museum, Druckerei.

Gegensatz: Hoheitsbetrieb.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger