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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Betriebskostenzuschuss

Der Betriebskostenzuschuss ist ein von einer öffentlichen Verwaltung an ein Unternehmen oder an andere zuschusswürdige Empfänger wie z.B. Vereine gezahlter Zuschuss. Er wird grundsätzlich auf Basis eines Vertrages zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem empfangenden Unternehmen gezahlt. In diesem Vertrag ist u.a. geregelt, wie hoch der Zuschuss ist und unter welchen Bedingungen er gezahlt wird.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum