Als Betriebssatzung (auch: Eigenbetriebssatzung) wird die Satzung des
Eigenbetriebs
einer Kommune bezeichnet.
In der Betriebssatzung werden u.a. bestimmt:
- Name des Eigenbetriebs
- Gegenstand des Eigenbetriebs
- Vertretung des Eigenbetriebs
- Stammkapital des Eigenbetriebs