Als Bewertung bezeichnet man allgemein denjenigen Vorgang, in dem etwas (z.B. Vermögensgegenstand,
Verbindlichkeit, Dienstleistung) ein monetärer Wert zugeordnet wird.
Im Speziellen ist die Bewertung ein Vorgang, in dessen Rahmen einem
Aktiv- bzw.
Passivposten in der
Bilanz ein Wertansatz zugeordnet wird
(Vermögens- bzw.
Schuldenbewertung).
Bei der Bewertung sind eine Reihe von Bewertungsgrundsätzen, wie z.B. das Vorsichtsprinzip, zu beachten.