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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bewertungsrücklage

Bei der Bewertungsrücklage handelt es sich um eine Begrifflichkeit aus dem doppischen Haushaltsrecht in Niedersachsen. Dort ist die Bewertungsrücklage eine Bilanzposten auf der Passivseite, in dem im Fall der Vermögenstrennung der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ergebnis der Bewertung des realisierbaren Vermögens nach den Veräußerungswerten und dem Ergebnis der Bewertung dieses Vermögens nach Anschaffungs- oder Herstellungswerten nachgewiesen wird.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum