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Bewirtschaftungsmaßnahmen
Als
Bewirtschaftung
smaßnahmen werden all diejenigen Maßnahmen bezeichnet, die im Rahmen des
Haushaltsvollzugs
durchgeführt werden, um die im
Haushaltsplan
veranschlagten
Einnahmen
und
Ausgaben
(
Kameralistik
) bzw. die veranschlagten
Erträge
,
Aufwendungen
,
Einzahlungen
und
Auszahlungen
(
Doppik
) einzuhalten.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger