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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bewirtschaftungsmaßnahmen

Als Bewirtschaftungsmaßnahmen werden all diejenigen Maßnahmen bezeichnet, die im Rahmen des Haushaltsvollzugs durchgeführt werden, um die im Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) bzw. die veranschlagten Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen (Doppik) einzuhalten.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum